Politik
Wichtige Themen der derzeitigen politischen Diskussion sind
Wenn mehrere hunderttausend Bürger – gezielt auch in den neuen Bundesländern - durch systematischen Immobilienbetrug erheblich geschädigt oder bereits ruiniert worden sind, betrifft dies gleich alle fünf Problemkreise.
In der Vergangenheit waren Stellungnahmen von Bundestagsabgeordneten,
-fraktionen, -ausschüssen und Bundesministerien zu Eingaben
Geschädigter ausweichend: In bestehenden Gesetzen sei der
Verbraucherschutz ausreichend festgeschrieben und die unabhängigen
Gerichte würden es schon "richten", eine Einflussnahme sei nicht
verfassungskonform.
Sogar die Abfuhr "selber schuld" wurde erteilt. So formuliert der Bundestagsabgeordnete meines
Wahlkreises Peter Rauen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, "... die Betroffenen ... sind häufig völlig unrealistischen Angeboten
aufgesessen, die eigentlich auch den sog. "Otto Normalverbraucher"
hätten mißtrauisch machen müssen".
Wie geschickt jedoch tatsächlich die Täuschungsmanöver der Immobilienvermittler
angelegt waren, zeigt die Tatsache, dass diese selbst renommierte und
kompetente Politiker dafür gewinnen konnten, das Verkaufkonzept
"Erwerbermodell" öffentlich zu empfehlen.
Herr Rauens Parteifreund Klaus Töpfer hat im Jahr 1996 in der Funktion des Bundesbauministers als Gast der Jahrestagung der Heinen & Biege Gruppe von höchster politischer Stelle aus die "Anerkennung für innovativen Immobilienverkauf" ausgesprochen. Damals war ich – ohne es zu wissen - schon 1 ½ Jahre
lang betrogen!
Die enge Vernetzung von Politik und Hochfinanz macht die Zurückhaltung der Politiker in Sachen "Bankenhaftung" nachvollziehbar.
Dennoch sind zwischenzeitlich Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse durch
viele Eingaben Geschädigter und durch engagierte Aktionen der Anwälte
für das Thema sensibilisiert worden.
Ein notwendiger Schritt politischer Vernunft: Hunderttausende unter Mitwirkung
der Banken betrogene Bürger, die argwöhnen müssten, dass die
Politik dies mitträgt, stellen als Wähler politischen Sprengstoff
dar. In den Köpfen dieser Bürger könnte durch eine
"Desperado"-Mentalität politischer Extremismus Platz greifen.
Auf der Ebene der Politik haben sich in 2001 einige konkrete Reaktionen ergeben:
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat nach Eingang mehrerer Petitionen zum Tatbestand des
Massenbetruges mit Immobilienverkäufen unter Mitwirkung von Banken als
Kreditgeber Handlungsbedarf erkannt und den Beschluss gefasst, die Petitionen
der Bundesregierung, in diesem Falle dem Bundesministerium der Justiz, als Material zu überweisen und darüber hinaus die Fraktionen auf dieses
Anliegen besonders aufmerksam zu machen.
Nach Informationsgesprächen mit Geschädigten und einigen engagierten Anwälten haben die Abgeordneten Bosbach, Geis, Obermeier, Baumann, Repnik und Widmann-Mauz (alle CDU/CSU-Fraktion) am 3.7.2001 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu "Gesetzliche(n) Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher bei Immobilien-Treuhandmodellen" eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung vom 23.7.2001 ist ausweichend, hinhaltend und lässt eine Sensibilisierung für den Verbraucherschutz nicht erkennen. (Wortlaut der Anfrage und der Antwort unter Dokumente!)
In einem anderen Zusammenhang entlarvt die Bundesregierung sich in der Abwägung der Interessen Hunderttausender durch Immobilienbetrug
ruinierter Bürger gegenüber den Gewinninteressen einiger Großbanken eindeutig
als Parteigängerin der Banken:
Der Bundesgerichtshof hat die strittige Frage der Anwendbarkeit des
Haustürwiderrufrechts auf die in der Regel in der Haustürsituation angebahnten
Kreditverträge im Zusammenhang mit dem Immobilienbetrug an den Europäischen
Gerichtshof weitergeleitet. Der Generalanwalt beim EuGH, Philippe Léger, hat im
Hinblick auf das offensichtlich verbraucherfreundlichere EU-Recht in seinen
Schlussanträgen vom 12. Juli 2001 dem Gerichtshof empfohlen, die Anwendbarkeit
zu bejahen. Dies würde bedeuten, dass sehr viele Kreditverträge anfechtbar
wären, da in ihnen die geforderte Widerrufsbelehrung fehlt.
In diesem Verfahren ist auch die Bundesregierung gehört worden. Zu deren Einstellung schreibt der Generalanwalt unter Nr. 66
der Schlussanträge: "Die Beklagte (Bank) und die deutsche Regierung haben in ihren Erklärungen auf
die finanziellen Folgen einer etwaigen Unbefristetheit des Widerrufsrechts
hingewiesen. Nach ihrer Auffassung stellt die Anwendung des in der
Haustürgeschäftsrichtlinie vorgesehenen Widerrufsrechts auf Realkreditverträge
ein erhebliches finanzielles Risiko für die Kreditinstitute dar, zu dessen
Übernahme diese sicher nicht gewillt seien." (Wortlaut der "Schlussanträge" unter Dokumente!)
Sollte die Bundesregierung die hier dokumentierte Haltung weiterhin vertreten, dürften die Parteien dieser Regierungskoalition für Hunderttausende ruinierte Bürger nicht mehr wählbar sein.
Gibt es überhaupt Parteien, die den Verbraucherschutz konsequent - auch gegenüber dem Großkapital - als ihre Aufgabe annehmen?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einer Pressekonferenz am 1.10.2001 in Berlin die Bundesregierung auf die unahltbare Situation des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Immobilienkrediten hingewiesen. Dabei wurde mit Nachdruck auch die Gefahr weiteren Missbrauchs durch die Kreditwirtschaft im Zusammenhang mit der Alterssicherung (Riester-Rente) aufgezeigt. (siehe Dokumente).