In dem Gerichtsverfahren der Bausparkasse Badenia gegen Frau Claudine Kloeser
fand am 20.09.2002 vor dem Landgericht Karlsruhe die Güteverhandlung statt. In
diesem Verfahren klagt die Badenia auf Unterlassung der Behauptung von Frau
Kloeser, die Badenia habe ihr im Juli 2001 DM 50.000,00 für die Überlassung von
Unterlagen geboten, die belastende Interna der Zusammenarbeit der Badenia mit
dem unseriösen Strukturvertrieb Heinen & Biege enthalten. Die Badenia stellt
den Vorfall als Erpressungsversuch von Frau Kloeser dar. Außerdem verlangt die
Badenia Schadensersatz für diese Behauptung.
In der Güteverhandlung schlug das Gericht einen Vergleich vor, wonach Frau
Kloeser sich über den Gegenstand des Verfahrens hinaus verpflichten sollte,
keinerlei nachteilige Äußerungen über die Badenia mehr zu verbreiten. Im
Gegenzug sollte die Badenia nach dem Vorschlag des Gerichts an Frau Kloeser
eine Entschädigung zahlen. Die Schadensersatzforderung der Badenia hielt das
Gericht für nicht schlüssig. Der Vorsitzende Richter wies in der Verhandlung
mehrfach darauf hin, dass der Badenia wohl eher ein Schaden durch den
Focus-Artikel vom 09.09.2002 ("Badisches Beben") entstehe. In diesem Artikel
wirft der Geschädigtenvertreter und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart
Rudolf Baum der Badenia nicht nur die enge Verflechtung mit dem
Strukturvertrieb Heinen & Biege, sondern auch die schädigende Wirkung dieser
Geschäfte auf das Kollektiv der Badenia-Bausparer vor.
Frau Kloeser erklärte sich grundsätzlich bereit, auf den gerichtlichen
Vergleichsvorschlag einzugehen, da sie allein aufgrund ihrer schweren Krankheit
(Krebsleiden, 90 %-ige Schwerbehinderung) zur Führung eines langjährigen
Gerichtsverfahrens körperlich nicht in der Lage sei. Dagegen verweigert der
Anwalt der Badenia, auf den gerichtlichen Vergleichsvorschlag einzugehen und
verlangte die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung von Frau Kloeser, bevor
die Badenia überhaupt über eine Beilegung des Rechtsstreits nachdenken werde.
Da aus diesem Grund eine vergleichsweise Einigung scheiterte, wird das
Verfahren im Dezember mit einer Vernehmung der Zeugen, die bei dem von Frau
Kloeser behaupteten Zahlungsangebot der Badenia anwesend waren, fortgesetzt.
Der Vorsitzende Richter wies allerdings darauf hin, dass diese Vernehmung wie
das berühmte "Hornberger Schießen" ausgehen könne.
Ferner wies das Gericht darauf hin, dass der von der Badenia angegebene
Streitwert des Verfahrens in Höhe von insgesamt 250.000,00 € wohl weit
überzogen sei. Die Richter schlugen stattdessen einen Streitwert in Höhe von
jeweils 10.000,00 € für den Unterlassungs- und den Schadensersatzanspruch vor,
da es sich bei der streitgegenständlichen Behauptung im Vergleich zur aktuellen
negativen Berichterstattung über die Badenia doch wohl eher um "Peanuts"
handele. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Badenia den hohen Streitwert
angesetzt hat, um die Verfahrenskosten in die Höhe zu treiben und Frau Kloeser
auf diese Weise die Fortführung des Verfahrens zu erschweren. Wir weisen im
übrigen darauf hin, dass die Badenia nicht bestritten hat, mit Frau Kloeser
nach dem streitgegenständlichen Gespräch noch im August 2001 Verhandlungen über
eine Beschäftigung der angeblichen Erpresserin bei der Badenia geführt zu
haben. Hierfür stand eine Gesamtvergütung in Höhe von 400.000,00 DM für Frau
Kloeser im Raum.
Mitgeteilt durch:
Julius F. Reiter
Rechtsanwälte Reiter & Collegen
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