Die folgende
Stellungnahme stammt von der Deutschen Bausparkasse Badenia und war
zeitweise auf ihrer Website zu finden. Inzwischen ist diese
Stellungnahme aus dem Netz genommen worden.
Die Veröffentlichung hier soll das unseri�se Verhalten der Badenia
Bausparkasse dokumentieren, denn ihre Stellungnahme ist zumindest
in Teilen nachweislich falsch. Auf diesen Umstand wurde die Badenia
aufmerksam gemacht (siehe hier).
Dieses Vorgehen der Badenia Bausparkasse dr�ngt die Frage auf, ob
die R�cknahme der Stellungnahme erst auf diesen Hinweis erfolgte
und sie folglich damit �berfordert ist, sich von sich aus ehrlich
und seri�s zu verhalten.
In o.g. Fernsehbericht wird der Eindruck erweckt, dass zahlreiche Kleinanleger von der Badenia durch den Kauf von angeblich �berteuerten Eigentumswohnungen "geprellt" worden w�ren. Diese Grundaussage und Gesamttendenz des Beitrages ist ebenso wie manche Details falsch.
Zahlreiche Eigentumswohnungen wurden seit 1988 von der Firma Heinen & Biege vermittelt. F�r die Deutsche Bausparkasse Badenia war die Firma Heinen & Biege - wie viele andere Vermittler auch - als Handelsvertreter t�tig und vermittelte u.a. Finanzierungen im Zusammenhang mit Bausparvertr�gen.
Die Deutsche Bausparkasse Badenia hat zur
Einsch�tzung der Kreditrisiken den Beleihungswert der Wohnungen
ermittelt und unter Einhaltung der Bestimmungen des
Bausparkassengesetzes und des KWG die Finanzierung durchgef�hrt.
Unabh�ngig davon lagen und liegen der Deutsche Bausparkasse Badenia
auch keinerlei Erkenntnisse dar�ber vor, dass die damaligen
Kaufpreise nicht marktgerecht gewesen w�ren.
Die Eigent�mer der Wohnungen haben sich in
Mieteinnahmegemeinschaften (Mietpools) zusammengeschlossen, um die
Risiken des Einzelnen bei der Vermietung zu reduzieren. In diese
Mieteinnahmegemeinschaften flie�en die Mieteinnahmen. Gegen diese
Einnahmen werden die Nebenkosten sowie die Kosten der
Hausbewirtschaftung verrechnet.
Die Objekte waren zum Zeitpunkt der Beleihung
intakt und in gutem Zustand. Wenn sich heute einzelne Objekte
teilweise in einem schlechteren Zustand befinden sollten, ist dies
aus Sicht der Badenia sehr bedauerlich. Diese Situation kann der
Badenia als Finanzierungsinstitut nicht angelastet werden, da das
Kreditinstitut zu keinem Zeitpunkt Einwirkungsm�glichkeiten auf das
Objekt hat. Nach Auffassung der Deutsche Bausparkasse Badenia sind
etwaige Schwierigkeiten bei der Vermietung oder Ver�nderungen der
Wertentwicklung bei den Objekten ma�geblich auf einen
unvorhersehbar ver�nderten Immobilienmarkt
zur�ckzuf�hren.
Einige Kunden haben Prozesse gegen die Deutsche
Bausparkasse Badenia angestrengt. Sie berufen sich auf angebliche
Falschberatung der Vermittler, f�r die nach ihrer Meinung die
Deutsche Bausparkasse Badenia einstehen soll. Die Gerichte haben in
s�mtlichen bislang rechtskr�ftig entschiedenen F�llen best�tigt,
dass die Deutsche Bausparkasse Badenia f�r die behauptete
Falschberatung der Verkaufsvermittler im Hinblick auf den
Immobilienerwerb schon aus Rechtsgr�nden nicht haftet, weil sich
ihre Funktion auf die eines Kreditgebers beschr�nkt hat. Soweit
ersichtlich geht es den Kl�gern darum, sich von den erworbenen
Immobilien zu trennen, weil sich m�glicherweise die Ertr�ge aus der
Immobilie oder der Verkehrswert in den Jahren seit dem Erwerb
verschlechtert haben. Diese Aspekte betreffen aber nach gefestigter
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausschlie�lich die Anbahnung
des Grundst�ckserwerbes, nicht aber die Anbahnung der
Finanzierung.
"170.000 Mark mehr Schulden"
Das von Rechtsanwalt Reiter dargestellte
Beispiel ist falsch. Eine Bausparfinanzierung mit Vorausdarlehen
ist nicht um 170.000 Mark teurer als ein normales
Annuit�tendarlehen mit 20 Jahren Laufzeit.
Richtig ist, dass eine Bausparfinanzierung –
auch mit Vorausdarlehen – wegen der Zinssicherheit des
Bauspardarlehens �ber die gesamt Laufzeit die sicherste
Finanzierungsart ist.
Schon bald bleibt die Miete ganz aus
Es wird f�lschlicherweise behauptet, ein
Mietpool garantiere die Tilgung der Schulden.
Richtig ist, dass eine Mieteinnahmegesellschaft
die Einnahmen nicht garantiert. Die Abrechnung der Einnahmen und
Ausgaben erfolgt einmal j�hrlich; �bersch�sse erh�lt der Teilnehmer
ausbezahlt. Unterdeckungen m�ssen vom Teilnehmer beglichen
werden.
"Vermittler bekamen hohe Provisionen"
Es wird behauptet, dass f�r jeden vermittelten
Bausparvertrag die Vermittler eine hohe Provision bekommen
h�tten.
Richtig ist:
Die Finanzierungsvermittlungsfirma erhielt f�r
die Vermittlung von Bausparvertr�gen branchen�bliche
Vermittlungsprovisionen.
"Abzocke mit Immobilien"
Es wird behauptet, dass der Finanzvorstand der
Badenia, Herr Elmar Agostini durch seine Mitgliedschaft im Beirat
der Heinen & Biege-Gruppe das volle Wissen �ber die �berteuert
verkauften Wohnungen und �ber falsche Verkaufswerte gehabt h�tte.
Diese Behauptung ist falsch.
Bereits mit Schreiben vom 2.11.2001 hat die
Badenia auf Anfrage gegen�ber "Frontal21" schriftlich ge�u�ert,
dass das damals f�r das Kreditgesch�ft der Badenia zust�ndige
Vorstandsmitglied Agostini vom Fr�hjahr 1998 bis Sommer 1999
ehrenamtlich im Beirat der Firma Heinen & Biege war und mit dem
operativen Gesch�ft �berhaupt nicht befasst gewesen ist. Der Beirat
hatte ausschlie�lich beratende Funktion. Die Badenia hatte auch
weder direkt noch indirekt - auch nicht �ber Herrn Agostini -
Einfluss auf die Gesch�ftspolitik der Firma Heinen &
Biege.
"Badenia sah selbst Grund zur Panik"
Es wird behauptet, die Badenia habe ein
Insolvenz-Szenario angefertigt und Herrn Heinen laut Niederschrift
eine Million DM Darlehen gew�hrt.
Dieses ist falsch.
Richtig ist, wie auch bereits in der
Stellungnahme der Badenia am 6.11.2001 klargestellt wurde: Die
Badenia hat kein "Insolvenz-Szenario" f�r die Heinen &
Biege-Gruppe verfasst. Eine Mitarbeiterin der Badenia war neben
verschiedenen Teilnehmern u.a. von Seiten der Heinen & Biege
Gruppe bei einer Zusammenkunft anwesend. Sie hat lediglich die
Abfassung der Niederschrift �ber diese Zusammenkunft �bernommen.
Der Badenia kam daher keine dar�ber hinausgehende Rolle in diesem
f�r und von Heinen & Biege entwickelten Szenario zu.
Im �brigen ergibt sich aus der Niederschrift
keineswegs, dass ein Darlehen an Herrn Uwe Heinen bei der Badenia
beantragt werden sollte. Ein solches Darlehen ist bei der Badenia
weder beantragt noch gew�hrt worden.
"Badenia hat sich st�rker eingemischt als
erlaubt"
Es wird von Herrn Pfeil (Insolvenzverwalter)
behauptet, dass sogenannte Provisionsvorauszahlungen von der
entsprechenden Aufsicht als nicht statthaft angesehen worden waren
und diese dann verboten wurden.
Diese Aussage k�nnen wir nicht
nachvollziehen.
Richtig ist: Ein solches Verbot liegt nicht
vor