Badenia 2003
Die anrüchige Beziehung der Badenia zu Heinen & Biege beginnt der Konzern -
Mutter AMB-Generali im Nachhinein Ärger zu bereiten ...
Wie bereits in den Vorjahren wurde die Badenia im Jahre 2002 in zunehmendem
Maße mit Zinsausfällen durch Zahlungsunfähigkeit der
Heinen&Biege-Kreditnehmer
belastet.
Die massenweise Vergabe von Risiko-Krediten an Klein- und Mittelverdiener für
die minderwertigen Immobilien von IHB schlägt negativ auf die Badenia zurück:
Zwangsvollstreckungen und Privatinsolvenzen der Kreditnehmer mindern den Profit
der Bausparkasse spürbar. Dem im Mai 2003 herausgegebenen
Geschäftsbericht 2002
der Badenia ist zu entnehmen, dass die Badenia
erhebliche Wertberichtigungen und Rückstellungen im Zusammenhang mit den
Immobilienfinanzierungen und auch für die Prozessrisiken vornehmen musste.
"Sämtliche Risiken, die die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Deutsche
Bausparkasse Badenia AG erheblich beeinträchtigen könnten, wurde durch die
massive Unterstützung der AMB-Gruppe aufgefangen, so dass bestandsgefährdende
Risiken nicht vorliegen." (Geschäftsbericht S. 27)
Solche Formulierungen und das drei Seiten lange Schönreden der
"Sonderfinanzierungen" mit der Schuldabwälzung auf die Mietpoolverwaltung von
Heinen&Biege und mit den Hinweisen auf die Vielzahl abgewiesener Klagen und
die
Rechtsprechung des BGH (S. 20 bis 22) erinnern stark an das sprichwörtliche
"Pfeifen im Walde".
Die für Normalverdiener ruinöse "Sonderfinanzierung" war unter anderem so
konzipiert, dass die Tilgung durch Bausparverträge erfolgte. Über die
tatsächliche Belastung durch das Bausparen wurden die Darlehensnehmer dadurch
getäuscht, dass zwar von einer "dynamischen" Besparung die Rede war, dem
Darlehensnehmer zunächst aber nur durch Ausweis der sehr geringen
Anfangs-Sparrate vorgegaukelt wurde, dass die Belastungen für ihn tragbar
seien. Dass sich hinter der "Dynamik" eine Verdreifachung der Ansparrate
innerhalb von zehn Jahren verbarg, erfuhren die geschockten Anleger erst viel
später. Ein klassischer Fall von "Bauernfängerei"! Zusammen mit anderen, für
die Badenia - nicht aber für die Anleger - vorhersehbaren Finanzierungsnöten
(z. B. die dramatische Verringerung der
Mietpoolausschüttung
) ist diese Kostensteigerung Grund für die Zahlungsprobleme der
meisten Darlehensnehmer.
Die Darstellung desselben Sachverhaltes sieht im Geschäftsbericht 2002 der
Badenia (Seite 20) so aus: "Die Zins- und Ansparkalkulation sah vor, dass in
der Anfangsphase (den ersten Jahren) einer Finanzierung sehr moderate
Leistungen von den Anlegern zu erbringen waren. Die Zins- und Ansparleistungen
sollten vereinbarungsgemäß (!!siehe oben!! - Zusatz d. Verf.) im Laufe der
Jahre steigen."
Ein sehr fragwürdiger Versuch eines "seriösen" Kreditinstituts, die
finanztechnische "Rosstäuscherei" schönzureden!
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Seit Ende des Jahres 2002 ist die Badenia bei wirtschaftlicher Notlage der
Darlehensnehmer, bei denen augenscheinlich nichts mehr zu holen ist, zu
außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bereit - unter anderem durch den
Druck der "Aktionsgemeinschaft Heinen&Biege / Badenia", die von der Kanzlei
Reiter und dem ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum maßgeblich
unterstützt wird. Dem Vernehmen nach wird der Verhandlungsspielraum dabei von
der Badenia sehr eng gehalten.
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Eine "durchaus sinnvolle" Konsequenz daraus scheint zu sein, dass die Badenia
seit Anfang 2003 zurückgenommene Wohnungen selbst vermarktet ( z. B. im Objekt
Delmenhorst durch ihre Mitarbeiter Braun und Schehr) und dass sie sich der
Firma DBS-Eigenheimbau als einer Art Auffanggesellschaft für die
Problemimmobilien bedient. Die DBS-Eigenheimbau war ein Subunternehmen der
Deutsche Bausparkasse, die in 2000 unter dem Dach der Generali mit der Badenia
Bausparkasse zur Deutsche Bausparkasse Badenia fusioniert ist. An der
Seriosität der DBS-Eigenheimbau sind allerdings Zweifel angesagt, nachdem sie
z. B. mit den Herren Degelmann und Rinderknecht ehemalige Mitarbeiter von
Heinen&Biege rekrutiert hat, die übrigens nach dem Zusammenbruch von IHB
bereits als Mitarbeiter der GSU (Gesellschaft für strategische
Unternehmensberatung) zusammen mit Uwe Heinen in dubioser Weise für die Badenia
tätig waren.
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Am 28. Januar 2003 erfuhr die Badenia (nach LG Wiesbaden) eine weitere
gerichtliche Schlappe durch das OLG Celle im Falle einer
Zwangsvollstreckungsgegenklage (Az. 3 W 64/02). Siehe
Verbraucher-Zentrale Hamburg
und
Hamburger Abendblatt
! Das LG Verden hat die zurückverwiesene Sache
zwar negativ entschieden, RA' Gabriele Schmitz (Hamburg) ist jedoch für die
eingeleitete Berufung am OLG Celle optimistisch.
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Anlässlich der Hauptversammlung der AMB-Generali am 20. Mai 2003 in Aachen hat
die "Aktionsgemeinschaft Heinen&Biege / Badenia" zu einer
Protest-Demonstration
gegen die Skandalfinanzierungen der Badenia vor dem AM-Gebäude aufgerufen.
Transparente wie "Mama Generali! Tochter Badenia bringt Schande über die
Familie!" sorgten für öffentliche Aufmerksamkeit. Klaus-Th. Schulz hielt als
Aktienbesitzer eine
Protestrede
vor der Hauptversammlung, in der übrigens
Altkanzler Kohl einen Aufsichtsratsposten übernahm. Die Aachener Zeitung
berichtete darüber: "
Protest gegen Immobilienfinanzierung der Badenia
".
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Den 30. Mai 2003 dürfte sich die AMB-Generali schwarz im Kalender markieren:
das Landgericht Osnabrück verurteilt die Konzerntochter ALLWO in ca. 40 Fällen
zu Schadensersatz (Rückabwicklung), da sie sich als Verkäuferin die
Falschberatung der Heinen&Biege-Mitarbeiter bei den Immobiliengeschäften
zurechnen lassen muss (Az.: 7 O 593/03). Die Badenia trat mit ihren Anwälten in
diesem Verfahren als Streithelferin auf, konnte das Desaster allerdings nicht
verhindern.
Die Urteile, die von der Kanzlei Resch (Berlin) erstritten wurden, sind zwar
noch nicht rechtskräftig und werden in die Revision gehen. Die Tatsache aber,
dass sich die Urteilsbegründung schwerpunktmäßig auf ein aktuelles BGH-Urteil
vom 14. März 2003 (Az.: V ZR 308/02) beruft, lässt erwarten, dass die Urteile
Bestand haben werden.
Am 6. August 2003 wurde ebenfalls die ALLWO mit ähnlicher Begründung vom LG
Hannover (Az.: 7 O 3765/01) im Falle einer Immobilienvermittlung durch
Heinen&Biege zu Schadensersatz verurteilt. Das Urteil wurde von der Kanzlei
Michel und Partner (Berlin) erstritten.
Die Badenia kam bei diesen Verfahren ungeschoren davon; es gibt jedoch
Anzeichen, dass sich dies bald ändern könnte.
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Am 8. Juli 2003 berichtet die Aachener Zeitung in mehreren groß angelegten
Artikeln über die Enthüllungen des ehemaligen Heinen&Biege-Mitarbeiters
Jürgen Lahrmann, der zugibt, die Vermittler der Immobilien „in Abstimmung mit
der Badenia“ auf ihre Zeugenaussage bei den Schadensersatzprozessen "auf die
richtige Schiene" gebracht zu haben.
Lahrmann im AZ-Interview: "...Es ist gerade nicht die Aufklärung vorgenommen
worden, die die Heinen&Biege Gruppe und die Badenia sich als
Mindest-Standard
gesetzt hatte. Ich denke, wenn die Aufklärung der Kunden... in Bezug auf das
Kaufobjekt, die Finanzierung, die Mietpoolausschüttung und den Mietpool erfolgt
wäre, so wäre der Umsatz für die Heinen&Biege Gruppe und die Badenia in keinem
Fall so entstanden, wie er dann eingetreten ist."
Auf die Frage nach der Anzahl der Verfahren mit manipulierten Zeugenaussagen
sagt Lahrmann der AZ: "Unglaublich viele. Erst waren es nur die prozessualen
Fälle in Dortmund, die sich ja dann durch das Engagement der Kanzlei Maubach
und Kollegen immer mehr verstärkten. Dann waren es die Fälle erster Instanz in
Karlsruhe, die auch von anderen Kanzleien betrieben wurden und die
entsprechenden Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten Hamm und
Karlsruhe..."
"... Ebenso wie die Vermittler wurden auch die so genannten Revisoren, also
Angestellte der Heinen&Biege-Gruppe, auf ihren Auftritt als Zeugen
vorbereitet.
Sie schilderten dann dem Gericht ein mit mir vorabgestimmtes Revisionsgespräch
mit dem Kunden, das aber so, Dauer und Inhalt betreffend, nicht stattgefunden
hatte. ..."
Nach diesen Aussagen erhärtet sich die Vermutung, dass bei vielen bisher von
der Badenia gewonnenen Schadensersatzprozessen Prozessbetrug eine Rolle
gespielt hat.
Damit hätte die Badenia ein riesiges selbst zu verantwortendes Problem!
Der Artikel der Aachener Zeitung im Wortlaut
.
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In einem derzeit vor dem OLG Karlsruhe gegen die Badenia laufenden Verfahren
(Kanzlei Maubach) - der Verhandlungstermin am 18. Juli 2003 wurde von vielen
Anwälten und Geschädigten als Zuschauer verfolgt - scheint das Gericht die
Frage der Aufklärungspflicht der Badenia im Hinblick auf die Finanzierung und
den Mietpool als Bestandteil des Darlehensvertrages genauestens unter die Lupe
nehmen zu wollen.
Dieses Gericht scheint den Vorgaben des XI. Senats des BGH (keine
Aufklärungspflicht des Kreditgebers!) nicht blind folgen zu wollen.
Die Aufmerksamkeit des Gerichts richtet sich auf den Passus im
Darlehensvertrag, der die Mitgliedschaft im Mietpool
("Mieteinnahmegemeinschaft") als Voraussetzung für die Auszahlung des
Kredits festlegt. Es wird ein Gefährdungstatbestand darin vermutet, dass für
den Darlehensnehmer bei der besonderen Gestaltung der Finanzierung (über 30
Jahre Laufzeit) besondere Risiken darin bestehen, dass er in dieser langen
Zeit hinsichtlich der Rendite völlig von der Qualität und Seriosität der
Mietpoolverwaltung abhängig ist, er keinen Einfluss auf die Auswahl der
Mieter, die Miethöhe, auf Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen hat und er
durch mögliche Zahlungsausfälle von Miteigentümern Verluste und
Unterdeckungen des Mietpools mit zu tragen hat. Das Gericht hat sich
entschlossen (Verkündung am 12.09.2003) zu prüfen, ob Mietpoolsklauseln in
Immobiliendarlehens-Verträgen der Kreditinstitute im entsprechenden Zeitraum
üblich, und wenn ja, ob sie in dieser Form ("Mietpoolvereinbarungen") üblich
waren. In diesem Sinne wird ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt (Prof.
Grundmann, Universität Erlangen).
Sollte sich auf Grund des Gutachtens bestätigen, dass die Mietpoolklausel
einen besonderen Gefährdungstatbestand für die Darlehensnehmer darstellt,
dann dürften sich für die Badenia schwerwiegende Folgen daraus ergeben, dass
sie über diese Risiken hätte aufklären müssen, was sie jedoch unterlassen
hat.
Mit dem Ergebnis des Gutachtens dürfte Ende 2003 zu rechnen sein.
Klicken Sie hier zur "Seriosität" des
Mietpools von Heinen&Biege und zur Verbindung der Badenia mit dem Mietpool!
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Im Geschäftsbericht 2002 der Badenia ist zuversichtlich formuliert (S. 21/22):
"Den Widerruf von Haustürgeschäften hat er (der Bundesgerichtshof) in Anwendung
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch für sog.
Realkreditverträge zugelassen... Allerdings hat er ausgesprochen, dass dadurch
grundsätzlich keine Rückabwicklung des Darlehensvertrages durch Übertragung der
Wohnung an die finanzierende Bank in Betracht kommt..."
Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung des XI. Senats des BGH (Bankensenat)
inzwischen in der Rechtswissenschaft und auch bei vielen Gerichten als
fragwürdig
gilt und sogar eine
Strafanzeige
gegen den Vorsitzenden Gerd Nobbe
wegen Rechtsbeugung vorliegt, hat speziell in der Frage der rechtlichen Folgen
eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz (wegen der nicht erfolgten
Widerrufsbelehrung) das Landgericht Bochum in einem Badenia-Fall am
29.07.2003 einen erneuten Vorlagebeschluss beim Europäischen Gerichtshof
gefasst (
Az.: 1 O 795/02
). Hierzu führt die Pressestelle des LG Bochum aus:
|
Das Landgericht Bochum hat durch Beschluss vom 29.07.2003 (Aktenzeichen 1 O
795/02) dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung Rechtsfragen
vorgelegt, die für zahlreiche Erwerber kreditfinanzierter Immobilien von
maßgeblicher Bedeutung sein können.
Vielen Kapitalanlegern - auch solchen mit nur kleineren Einkommen - sind in der Vergangenheit bundesweit von Vertriebsgesellschaften bei Hausbesuchen Immobilien unter Berufung auf vermeintliche Steuersparmodelle vermittelt worden. Die Finanzierung erfolgte oft durch Banken und Bausparkassen, die mit den Vermittlern zusammengearbeitet haben. Problematisch ist die Rechtsstellung der Kapitalanleger, wenn die zum Immobilienerwerb aufgenommenen Darlehen nicht zurückgezahlt werden können, etwa weil sich die Erwartung einer rentablen Vermietung des erworbenen Objekts nicht erfüllt und die vermittelten Immobilien nicht zu veräußern sind. In solchen Fällen hilft den betroffenen Kapitalanlegern wirtschaftlich häufig nicht ihr Recht zum Widerruf des Kreditvertrages, weil viele den Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank nicht erfüllen können. Ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag der Immobilie nach dem Verbraucherkreditgesetz, mit der Folge, dass nur die Immobilie zurückgegeben und nicht auch noch der erhaltene Darlehensbetrag zurückgezahlt werden muss, steht den Käufern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu. Nach Auffassung der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum setzt diese Rechtslage die europarechtlichen Vorgaben für den Verbraucherschutz nicht ausreichend um. Die vorlegende Kammer stützt sich dabei insbesondere auf ein Urteil des EuGH vom 13.12.2001 (Rs. C 481/99) sowie auf die Richtlinie 85/577/EWG des Rates betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Dr. Wieseler Stellvertretender Pressesprecher |
Seit Juni 2003 tritt die Landesbank Baden-Württemberg zumindest in einzelnen
Fällen die Zwischenkredite für Heinen&Biege-Immobilien komplett an die
Badenia Bausparkasse ab. Hat sie Bedenken wegen der Unseriostät dieser
Geschäfte bekommen?
Für das Geschäftsergebnis 2003 der Badenia werden sich solche vorzeitigen
Kreditablösungen - in 1999 hat sich bereits die BfG-Bank (heute: SEB) in
ähnlicher Weise aus der Kooperation mit der Badenia zurückgezogen - mit
Sicherheit negativ auswirken.
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In den Tod getrieben...Trauer, Entsetzen und Wut löste eine Meldung der Bildzeitung am 5.September 2003 nicht nur bei den Betroffenen der Badenia-Finanzierungen aus:Bernd M.-W. (49) hat sich in der Ausweglosigkeit des Ruins durch das Immobiliengeschäft das Leben genommen. Seine Witwe klagt an: "Die Bausparkasse trieb meinen Mann in den Tod." Der Anwalt der Familie, RA Füllmich aus Göttingen, wird zitiert: "Typisch für die Banken und Bausparkassen. Die Darlehensnehmer werden unter Druck gesetzt, so dass diese keinen anderen Ausweg wissen." |
Quo vadis, Badenia?