Die Folgen der Abzock-Geschäfte ihres untergegangenen Vertriebspartners
Heinen&Biege holen in zunehmendem Maße die Badenia Bausparkasse ein, die den
Kunden mit ihren Darlehen die finanziellen Voraussetzungen dafür verschaffte,
sich vom Vertrieb über den Tisch ziehen zu lassen.
Die am 11.03.2002 von www.ig-aachen.de initiierte Kundgebung vor der Badenia-Hauptverwaltung in Karlsruhe hat viel
Aufmerksamkeit in den Medien und natürlich auch bei Betroffenen erregt. Die
Badenia Bausparkasse gerät zunehmend in Negativ-Schlagzeilen.
Parallel dazu ist durch die EuGH-Entscheidung vom 13.12.2001 zum
Haustürwiderrufsrecht bei Immobilienkrediten, durch die BGH-Entscheidung vom
9.4.2002 zum gleichen Thema, durch die kontroverse Diskussion in Fachkreisen
und durch Urteile einzelner Gerichte gegen die Banken Bewegung in die
rechtliche Bewertung der Haftungsfrage gekommen.
Entwicklungen wird nun – nach der Auswechslung der kompletten
Vorstandsspitze - mit emsiger Betriebsamkeit begegnet:
a) Einleitung von Zwangsvollstreckungen
Die Belastungen für Zinsen und Tilgung, deren kontinuierliche Steigerung bei
Vertragsabschluss verschleiert wurde, überfordert seit einigen Jahren viele
Käufer, deren Bonität bei der Kreditvergabe "großzügig" überreizt worden ist.
Nachdem die Badenia auf Zahlungseinstellungen lange Zeit recht zurückhaltend
reagiert hat und über eine dubiose Beratungsfirma (GSU) Schuldnerberatung
angeboten hat, häufen sich in 2002 die Zwangsvollstreckungen.
Nervosität angesichts der Entwicklung in der Rechtsprechung?
Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember 2001 festgestellt, dass
Darlehensverträge, die – wie bei Heinen&Biege-Geschäften üblich – in der
Haustürsituation angebahnt worden sind, widerrufen werden können. Der
Bundesgerichtshof hat dies im April 2002 in die deutsche Rechtsprechung
übernommen und für "seltene" Fälle, die als "verbundenes Geschäft" gelten, eine
Rückabwicklung des gesamten Geschäfts für möglich erklärt. Die überaus engen
Geschäftsbeziehungen der Badenia mit dem Vertrieb Heinen&Biege lassen den
Mutmaßung zu, dass hier ein solcher Fall vorliegt.
Will die Badenia bevorstehendes juristisches Ungemach noch schnell durch
hektisches Geldeintreiben abmildern?
Einen gerichtlichen Warnschuss hat die Badenia im Dezember 2001 erhalten: das
LG Wiesbaden (3 O 09/01) hat eine Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen die
Badenia entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig!
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b) Nachträgliche Widerrufsbelehrungen
Die Haustürwiderrufsentscheidungen des EuGH und des BGH haben die Badenia
offensichtlich beunruhigt. Sie hat damit begonnen, Darlehensnehmern ohne
zwingenden Anlass neue Darlehensverträge – jetzt natürlich mit Widerrufsbelehrung – zur Unterschrift vorzulegen.
Kompetente Anwälte warnen davor, nachträglich vorgelegte Widerrufsbelehrungen
zu unterzeichnen, da damit das Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist
(14 Tage) erlischt.
Ein Schelm, wer der Badenia hier Böses unterstellt!
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c) "Hilfsaktionen" für problematische Objekte
Viele Objekte, insbesondere die "Neue Heimat"–Schrottimmobilien, sind durch
Sanierungsversäumnisse und mangelhafte Verwaltung heruntergekommen. Sie sind
deshalb nicht oder nur noch schwer vermietbar. Die bereits durch Zinsen und
Tilgung enorm belasteten Käufer, denen auch noch die so schön versprochenen
Mieteinnahmen fehlen, sind finanziell am Ende.
Die Alarmsignale haben die Badenia – Zentrale erreicht: mit der Fa. Schick und
Partner UB (Bad Wurzach) wurde ein Unternehmensberater beauftragt, die
Wirtschaftlichkeit der Problemimmobilien wenigstens teilweise zu verbessern. In
diesem Zusammenhang scheint übrigens die Verwaltungsfirma VOW (Braunschweig),
der von Heinen&Biege die Funktionen der Tochter HMG (Mietpool - und
Hausverwaltungen) noch vor der Insolvenz übertragen worden sind, in Misskredit
geraten zu sein. Offensichtlich hat die VOW im Rahmen ihrer
Verwaltungstätigkeit das wirtschaftliche Dilemma der Wohnobjekte eher
vergrößert als verringert.
Allerdings: Was vordergründig als noble Hilfsaktion der Badenia für die
existentiell bedrohten Eigentümer erscheinen mag, dürfte letztlich vor allem
den eigenen Interessen der Badenia dienen. Wenn monatlich wieder einige Euro
Miete fließen, zahlen die Darlehensnehmer hoffentlich brav weiter und werden
davon abgelenkt, was eigentlich ihr Hauptanliegen sein müsste, nämlich: mit
Schadensersatz aus dem Abzockgeschäft herauszukommen.
Mit jedem Darlehen, das weiter brav bedient wird, hat die Badenia andererseits
eine Sorge weniger!
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d) Reaktion auf die "Aktionsgemeinschaft Heinen&Biege"
Die "Aktionsgemeinschaft Heinen&Biege" – im Sommer 2002 als
Geschädigten-Initiative ins Leben gerufen – hat im September eine
Informationskampagne über den Immobilienbetrug von Heinen&Biege und die
Skandalfinanzierung durch die Badenia gestartet. Die Pressekonferenz am 4.
September in Frankfurt mit massiven Vorwürfen des ehemaligen
Bundesinnenministers RA Gerhart Baum hat in den Medien ein großes Echo
gefunden (siehe Dokumente!). Unter anderem wird der Badenia unter Vorlage von
Beweisdokumenten vorgeworfen, dass die Bausparkasse durch überaus enge
geschäftliche Verflechtung mit dem Vertrieb Heinen&Biege von der ruinösen
Unwirtschaftlichkeit der Kauf-und Darlehensverträge für die Kunden wusste, sich
jedoch Ihrer Verpflichtung, die Darlehensnehmer korrekt zu beraten, dadurch
entzogen hat, dass sie die Beratung zu den Bauspar- und Darlehensverträgen dem
dubiosen Vertrieb überlassen hat.
Diesen Vorwürfen begegnet die Badenia auf ihrer Internetseite ("Badenia widerspricht Vorwürfen") mit der abenteuerlichen(?), zynischen(?) oder
dümmlichen(?) Argumentation, dass eine Beratungspflicht des Darlehensgebers "zu
einer grundlegenden Veränderung der Spielregeln in einer freien Marktwirtschaft
mit weitreichender Entmündigung der Bürger durch Aberkennung ihrer
Geschäftsfähigkeit führen würde." Die Mündigkeit des Bürgers und seine
Geschäftsfähigkeit zeigen sich nach der Vorstellung der Badenia also gerade in
der "Bewährungssituation" von Abzock- und Betrugsfallen, bei denen die
finanzierende Bank stillschweigend zusieht und kräftig mitverdient. Wer einer
Legalisierung von Täuschung und Abzocke so das Wort redet, bewegt sich
außerhalb eines Wertesystems, das auch für die "freie Marktwirtschaft" gelten
muss.
Keine Frage, dass die Aktionsgemeinschaft ihre Maßnahmen zur Anprangerung des
unseriösen Geschäftsverhaltens der Badenia konsequent weiterführt.
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d) Warnung vor Anwälten
Ganz plötzlich hat die Badenia ein Herz für Ihre Kunden entdeckt: sie warnt die
Kunden vor der Gefahr einer Abzocke durch Anwälte, die ihnen nahe legen, auf
dem Klageweg gegen die Badenia vorzugehen (Schreiben vom 04.09.2002). Abzocke
deshalb, weil der Klageweg auf Grund der Rechtsprechung (BGH) ohnehin
aussichtslos sei.
Eigenartig, dass die Badenia bei Maßnahmen, die gegen sie selbst gerichtet
sind, ohne Bedenken um die "freie Marktwirtschaft" zu "fürsorglichen"
Warnungen bereit ist und damit nach eigener Argumentation die Mündigkeit und
die Geschäftsfähigkeit der Bürger missachtet.
Dumm gelaufen: Eigentor!!
Seit dem Sommer 2002 wird der Druck auf die Badenia von Geschädigtenseite immer
größer. www.immo-haie.de , www.ig-aachen.de , www.badenia-opfer.de und www.immobetrug.de haben die "Aktionsgemeinschaft Heinen&Biege / Badenia" ins Leben gerufen.
Starke Partner dieser Gemeinschaft sind die Anwälte Gerhart Baum (ehemaliger
Bundesinnenminister) und Julius Reiter. In einer Pressekonferenz am 4.9.2002 in
Frankfurt hat die Aktionsgemeinschaft mit neuen Beweismitteln die dubiose Rolle
der Badenia beim Immobilienbetrug von Heinen&Biege angeprangert und zugleich
Informationsaktionen in deutschen Großstädten angekündigt. Bei den bisher
durchgeführten Informationsaktionen (Frankfurt, Berlin, Karlsruhe u. a.) war
das Interesse und die Empörung von Seiten der Bevölkerung und auch der Medien
sehr groß.
Für den 4. Oktober 2002 hat die Aktionsgemeinschaft zur zweiten Kundgebung vor
der Badenia-Hauptverwaltung in Karlsruhe aufgerufen. Unter großem
Medieninteresse entluden sich wütende Vorwürfe der Geschädigten und schwere
Beschuldigungen durch das von RA Reiter und anderen vorgestellte
Belastungsmaterial gegenüber den (arrogant oder irritiert?) schweigend
dastehenden Badenia-Vertretern. Lediglich Herr Schick als von der Badenia für
die Fallgruppe von außerhalb engagierter Unternehmensberater bezog (völlig
unbefriedigend!) Stellung zu Randfragen des Gesamtproblems. Weitere
Informationen zur 2. Kundgebung unter Dokumente.
Badenia: Nein, Danke!